1 Grundsatzerklärung
Unser Grundsatz lautet, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit jederzeit ehrlich und ethisch zu handeln. Bestechung und Korruption werden von uns in keiner Weise toleriert. Unser Handeln muss in jedem Land, in dem wir tätig sind, von Professionalität, Fairness und Integrität geprägt sein. Darüber hinaus haben wir uns dazu verpflichtet, effektive Systeme zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption zu implementieren und umzusetzen.
2 Für wen gelten diese Richtlinien?
Diese Richtlinien betreffen sämtliche Personen auf allen Ebenen und in allen Funktionsbereichen, einschließlich gehobenes Management, Vorstand, Angestellte (sei es mit unbefristetem, befristetem oder Zeitvertrag), Berater, Subunternehmer und alle anderen Personen, die Serviceleistungen für unser Unternehmen erbringen.
3 Was ist Bestechung?
Bestechung ist ein finanzieller oder anderweitiger Vorteil, der:
- jemandem in der Absicht gewährt wird, unrechtmäßiges Handeln im Rahmen seiner Pflichten zu fördern oder ein solches Handeln zu belohnen;
- einem Beamten in der Absicht gewährt wird, diesen in der Ausübung seiner Pflichten zu beeinflussen.
4 Geschenke und Bewirtung
Diese Richtlinien untersagen nicht die Vergabe und Annahme von Werbegeschenken geringen Werts oder eine normale und angemessene Bewirtung. Unter gewissen Umständen können Geschenke und Bewirtungen jedoch das Ausmaß von Bestechung annehmen. Daher sind alle Mitarbeiter ausdrücklich angehalten, die Ethik-Richtlinien von Domino in Bezug auf Geschenke und Bewirtungen strikt zu befolgen. Wir nutzen Geschenke oder Bewirtungen nicht, um Andere zu unrechtmäßigem Handeln zu verleiten oder Beamte in der Ausübung ihrer Pflichten zu beeinflussen.
5 Schmiergeldzahlungen
Wir leisten weder Schmiergeldzahlungen jeglicher Art, noch akzeptieren wir diese. Bei Schmiergeldzahlungen kann es sich um geringfügige, inoffizielle Zahlungen handeln, die eine routinemäßige Pflichtausübung durch einen Regierungsbeamten gewährleisten oder fördern sollen, oder aber um Zahlungen, die im Gegenzug für einen geschäftlichen Gefallen oder Vorteil erfolgen. Die Mitarbeiter haben jegliche Aktivitäten zu unterlassen, die dazu führen bzw. den Verdacht erwecken könnten, dass wir Schmiergeldzahlungen leisten oder annehmen.
6 Spenden
Wir unterstützen in keiner Weise politische Parteien. Wir leisten keine Spenden für wohltätige Zwecke in der Absicht, einen geschäftlichen Vorteil zu erzielen.
7 Aufbewahrung von Unterlagen
7.1 Wir führen finanzielle Unterlagen und verfügen über angemessene interne Kontrollmechanismen, die den Zweck jeglicher Zahlungen an Dritte belegen.
7.2 Alle Spesenabrechnungen im Zusammenhang mit Bewirtungen, Geschenken oder Ausgaben für Dritte, müssen gemäß unserer Spesenpolitik und unter ausdrücklicher Angabe des Grundes für die Ausgaben eingereicht werden.
7.3 Alle Konten, Rechnungen, Berichte sowie andere Dokumente und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Drittparteien, z. B. Kunden, Lieferanten und Geschäftskontakte, sind mit äußerster Genauigkeit und Vollständigkeit zu führen. Es dürfen keine „schwarzen Kassen“ geführt werden, um unrechtmäßige Zahlungen zu erleichtern oder zu verschleiern.
8 Hinweise auf Missstände
Die Mitarbeiter sind angehalten, Hinweise oder einen Verdacht auf unrechtmäßiges Verhalten umgehend zu melden. Es gereicht keinem Mitarbeiter zum Nachteil, berechtigte Besorgnis in Bezug auf Bestechungspraktiken zu äußern, auch wenn sich diese als haltlos erweisen sollten.
9 Überwachung
Der Vorstand überprüft regelmäßig die Effektivität dieser Richtlinien. Die internen Kontrollsysteme und -verfahren werden im Rahmen des internen Auditprozesses geprüft.