Richtlinien für Lieferanten

Lieferanten sind angehalten, sofern anwendbar, die ethischen Grundsätze der Domino-Gruppe zu befolgen und sämtliche mit der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen verbundenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen, einschließlich der Vorschriften bezüglich Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz, auszuüben.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass keine Güter oder Dienstleistungen an Unternehmen der Domino-Gruppe geliefert werden, deren Produktion im Rahmen von Zwangsarbeit oder Arbeit erfolgt ist, die nicht der Gesetzgebung des jeweiligen Landes bezüglich Mindestalter für Beschäftigte, Mindestlohn, Arbeitszeiten oder Überstunden entspricht.

Lieferanten sind angehalten:

  • keine Bestechung anzuwenden oder anzunehmen, die mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen für Mitglieder der Domino-Gruppe in Zusammenhang steht;
  • angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass ihre Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Lieferanten keine Bestechung anwenden oder annehmen, die mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen für Mitglieder der Domino-Gruppe in Zusammenhang steht.

In diesem Zusammenhang beschreibt der Begriff Bestechung einen finanziellen oder anderweitigen Vorteil, der:

  • jemandem in der Absicht gewährt wird, unrechtmäßiges Handeln zu fördern oder ein solches Handeln zu belohnen;
  • einem Beamten in der Absicht gewährt wird, diesen in der Ausübung seiner Pflichten zu beeinflussen.

Lieferanten müssen über ein effektives Programm verfügen, um sicherzustellen, dass alle Unterlieferanten, die in ihrem Auftrag Güter oder Dienstleistungen an Angehörige der Domino-Gruppe liefern, die in diesen Richtlinien genannten Anforderungen erfüllen.

Jegliche Verletzung der genannten Bestimmungen durch den Lieferanten hat unter Umständen die sofortige Auflösung sämtlicher bestehender Lieferverträge zur Folge.