luDie EU-Verordnung 178/2002 der lückenlosen Rückverfolgung ist seit dem 01.01.2005 wirksam und stellt neue und größere Anforderungen an den Supply Chain. Von jedem Lebensmittel und Futtermittel, auch solche, die weiterverarbeitet werden, wird erwartet, dass es durch alle Produktionsstufen zurückverfolgt werden kann. Auch die Personen von denen diese Waren geliefert wurden, müssen feststellbar sein. Systeme und Verfahren die diese Informationen sicherstellen, müssen eingerichtet werden und auf Wunsch diese Informationen den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Weit verbreitet in einigen logistischen Schnittstellen des Warenflusses ist die Rückverfolgung über die Etikettierung der Waren mit EAN128-Transportetiketten nach GS1-Empfehlung. Einige eindeutige Elemente sind Bestandteil des Transportetiketts. Diese sind die Nummer der Versandeinheit (NVE) und die internationale Artikelnummer (EAN). Über diese Elemente ist eine lückenlose Rückverfolgung möglich.