Lieferanten sind angehalten, sofern anwendbar, die ethischen Grundsätze der Domino-Gruppe zu befolgen und sämtliche mit der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen verbundenen Aktivitäten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen, einschließlich der Vorschriften bezüglich Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz, auszuüben.

Lieferanten müssen sicherstellen, dass keine Güter oder Dienstleistungen an Unternehmen der Domino-Gruppe geliefert werden, deren Produktion im Rahmen von Zwangsarbeit oder Arbeit erfolgt ist, die nicht der Gesetzgebung des jeweiligen Landes bezüglich Mindestalter für Beschäftigte, Mindestlohn, Arbeitszeiten oder Überstunden entspricht.